Laut Richtlinien der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung gehören die fachorientierten Lehrgänge „Lesen und Schreiben“ und „Umgang mit Mengen, Zahlen und Grössen“ zu den Unterrichtsinhalten.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der einzelnen Schüler/innen ist es unser Ziel, sie nach ihren individuellen Fähigkeiten an die Kulturtechniken heranzuführen. Deshalb wird in den Bereichen Lesen, Schreiben und Rechnen auf verschiedenen Niveaustufen gearbeitet, die jeden Schüler befähigen sollen, seine persönlichen Lernmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen auszuschöpfen.
Wir beobachten innerhalb unserer Schülerschaft eine hohe Sensibilität füreinander. Wie in allen anderen Schulformen erleben die Schüler auch in unserer Schule tagtäglich die unterschiedlichsten Verhaltensweisen. Es entspricht dem Entwicklungsstand mancher Schulneulinge zunächst jegliches Verhalten nachzuahmen. Es gehört zu den Erziehungsaufgaben der ersten Schuljahre, die Schüler von den Ausdrucksformen der Mitschüler unabhängig zu machen und positive Verhaltensweisen zu verstärken.
Laut § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) sind wir als Schule verpflichtet, jährlich zu überprüfen, ob die Förderung des Kindes in einer Schule für Geistigbehinderte weiterhin notwendig und sinnvoll ist.
Sollten die Leistungen und das Arbeits- und Sozialverhalten die Förderung in einer anderen Schulform möglich erscheinen lassen, wird in Absprache mit den Eltern die probeweise Beschulung in einer anderen Schulform eingeleitet.
In unserer Schulform beträgt die Dauer der Schulpflicht 11 Jahre. Es schließt sich in der Regel ein zweijähriger Besuch der Berufspraxisstufe an. In Einzelfällen ist ein Besuch der Schule bis zum 25. Lebensjahr möglich.
Die Schülerinnen und Schüler verlassen unsere Schulform mit dem Abschluss der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
Alle Schulabgänger haben anschließend das Recht auf einen geschützten Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Behinderte (WfB). Diese lernen die Schüler im Rahmen von Praktika bereits während der Schulzeit kennen.
Bei entsprechendem Leistungsvermögen besteht auch die Möglichkeit, nach Durchlaufen eines einjährigen Berufsförderungslehrgang einen Arbeitsplatz auf dem freien Arbeitsmarkt zu finden.
Die beiden Lebenshilfevereinigungen in Stadt und Kreis Neuss bieten vielfältige Wohnformen an - vom beschützten Leben in der Wohngruppe eines Wohnheimes bis zum nur geringfügig betreuten Leben in einem Appartement eines Mehrfamilienhauses. Der Grad der Selbstständigkeit der Bewohner/innen und Bewohner bestimmt dabei das Maß der Betreuung.
Zielsetzung unserer Schule ist es, gemeinsam mit dem Elternhaus die Schülerinnen und Schüler vorzubereiten auf ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in sozialer Integration.